Nisio AG | Vorsorge- und Nachlassplanung
Ziegelfeldstrasse 12
4600 Olten
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vorsorge@nisio.ch
Selbstbestimmung sorgt für Stimmung!
Sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt: Die Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen. Ihre Interessen werden in einem solchen Fall durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrgenommen und vertreten. Aber nur wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag erstellt haben.
Das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht ist mit dem entsprechenden Gesetz seit 2013 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Ihnen, die natürliche oder juristische Person zu wählen, die sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit. Die Selbstbestimmung ist ein zentraler Pfeiler unserer Dienstleistungen und wir führen in Ihrem Auftrag Ihre Wünsche aus. So werden behördliche Massnahmen vermieden und wir garantieren Ihnen, dass die von Ihnen bestimmten Vorkehrungen getroffen und umgesetzt werden. Dazu braucht es einen sorgfältig und persönlich zugeschnittenen Vorsorgeauftrag, denn ohne ihn wird die KESB die nötigen Massnahmen treffen und bei Bedarf einen Berufsbeistand ernennen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne individuell, damit Ihre Selbstbestimmung gewährleistet werden kann. Und selbstverständlich sind wir bereit, im Ernstfall Ihre Interesse zu vertreten.
Bei uns geht es um vieles, dennoch sind wir nicht auf finanzielle Vorsorge (Säule 3a, Pensionsplanung, Renten bei Invalidität usw.) spezialisiert. Wir verweisen in diesem Falle auf die Expertise Ihrer Bank oder Versicherung.
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In der Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen fest. Damit haben Sie Gewissheit, dass Ihre Bestimmungen auch dann eingehalten werden, wenn Sie sich nicht mehr äussern können. In guten Zeiten macht man sich kaum Gedanken über Vorkehrungen im Falle einer Urteilsunfähigkeit: «Das wird mich wohl nicht treffen». Und gerade in dieser Zeit sind Überlegungen über eine allfällige Urteilsunfähigkeit möglich und notwendig, um Wünsche und Werte festhalten zu können. Wenn man nicht darüber spricht, weiss auch das engere Umfeld nicht, wie man zum Thema Reanimation oder Organspende steht.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Verfassung der eigenen Patientenverfügung an und stellen sicher, dass diese auch gemäss Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.
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Wenn Sie Hilfe bei der Korrespondenz, bei der Bezahlung von Rechnungen oder im Umgang mit Ihren Versicherungen benötigen, bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung. Wir betreuen Sie, wo Sie uns brauchen und garantieren Ihnen eine sorgfältige, zuverlässige und diskrete Abwicklung. Das kann punktuell in Momenten hoher Belastung oder auf regelmässiger Basis erfolgen. Wir finden die passende Lösung, auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
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Wollte unser Mami eine Erdbestattung oder eine Kremation? Und wo wollte das Grosi beigesetzt werden?
Damit die Angehörigen Raum und Zeit für die Trauer haben, können diese Fragen bereits im Vorfeld diskutiert und beantwortet werden. So können Sie Ihre Familien entlasten und sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und ausgeführt werden. Kommen Sie zu einem unverbindlichen Gespräch vorbei und wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf. Von Erdbestattung über Waldbestattung bis zur Seebestattung – wir organisieren für Sie einen einzigartigen Abschied.
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Was geschieht mit mir, wenn ich nicht mehr bin? Und was geschieht mit meinem Vermögen?
Wir besprechen mit Ihnen Ihren letzten Willen und sorgen dafür, dass Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie sich das wünschen. Dazu organisieren wir für Sie die rechtliche Prüfung des Testaments und sorgen für eindeutige Bestimmungen. Gerne dürfen Sie uns als Willensvollstrecker einsetzen, um die Erben zu entlasten und die Einhaltung Ihres letzten Willens sicherzustellen. Denn die Umsetzung des Testaments ist Vertrauenssache.
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