Nisio AG

Vorsorge- und Nachlassplanung

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Vorsorgeauftrag

Selbstbestimmung sorgt für Stimmung!

Sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt: Die Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen. Ihre Interessen werden in einem solchen Fall durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrgenommen und vertreten. Aber nur wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag erstellt haben.

Das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht ist mit dem entsprechenden Gesetz seit 2013 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Ihnen, die natürliche oder juristische Person zu wählen, die sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit. Die Selbstbestimmung ist ein zentraler Pfeiler unserer Dienstleistungen und wir führen in Ihrem Auftrag Ihre Wünsche aus. So werden behördliche Massnahmen vermieden und wir garantieren Ihnen, dass die von Ihnen bestimmten Vorkehrungen getroffen und umgesetzt werden. Dazu braucht es einen sorgfältig und persönlich zugeschnittenen Vorsorgeauftrag, denn ohne ihn wird die KESB die nötigen Massnahmen treffen und bei Bedarf einen Berufsbeistand ernennen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne individuell, damit Ihre Selbstbestimmung gewährleistet werden kann. Und selbstverständlich sind wir bereit, im Ernstfall Ihre Interesse zu vertreten.

Bei uns geht es um vieles, dennoch sind wir nicht auf finanzielle Vorsorge (Säule 3a, Pensionsplanung, Renten bei Invalidität usw.) spezialisiert. Wir verweisen in diesem Falle auf die Expertise Ihrer Bank oder Versicherung.

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